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Ihre Rechte

Buchen und bezahlen Sie einen Flug bei einem Luftfahrtunternehmen, dann ist dieses zur Durchführung des Fluges verpflichtet.
Ihre Rechte als Fluggast sind in der EG Verordnung 261/2004 festgelegt.

Kommt die Airline ihrer Pflicht nicht nach und hat die nichtrechtmäßige Beförderung selbst verschuldet, dann steht jedem Passagier nach der die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein Ausgleichsanspruch (Art. 7), ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung (Art. 8) oder Betreuungsleistungen (Art. 9) zu.

Ihr Flug startete drei Stunden später als angekündigt? Ihr Flug ist ausgefallen? Ihr Flug war überbucht? Oder Ihr Zubringerflug ist verspätet und dadurch haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst?

Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Diese richtet sich nach der Streckenlänge:

  • 250 € für alle Flüge bis 1500 km
  • 400 € für alle Flüge zwischen 1500 km bis 3000 km bzw für innergemeinschaftliche Flüge ab 1500 km
  • 600 € für alle Flüge ab 3000 km
Es entstehen KEINE Kosten für Sie! Wenn es zu einer Entschädigungszahlung von Seiten der Airline kommt, dann bekommen Sie 70% der Ausgleichszahlung überwiesen. Die restlichen 30% (zzgl. MwSt.) sind eine Aufwandsentschädigung, die einbehalten wird. Wenn es zu keiner Zahlung kommt, dann müssen Sie NICHTS bezahlen - garantiert.

Liegt die Flugverspätung aber außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaftlich, muss diese nach der Fluggastrechteverordnung auch keine Entschädigungen an die Passagiere zahlen. Dies gilt vor allem bei so genannten „außergewöhnlichen Umständen“. Solche können z.B. Streiks, Wetter und Sperrungen eines Flughafens oder des Luftraums sein.

Ihre Ansprüche bestehen bis zu drei Jahre nach dem Eintritt des Schadens. Somit können Sie auch Flüge aus der Vergangenheit ihrem Reisebüro melden.